Dunkle Wolken über den Solarfeldern: Wie das „Netzpaket 2026“ den Klein- und Mittelstand bedroht

FRANKFURT – Seit über zwei Jahrzehnten war das Versprechen der deutschen Energiewende simpel: Baue einen Solarpark, speise sauberen Strom ein und erhalte eine verlässliche Rendite. Es war ein Gesellschaftsvertrag, der Landwirte, lokale Genossenschaften und Kleinanleger zum Rückgrat der Energiewende machte. Doch mit der Einführung des umstrittenen Netzpakets 2026 wird dieser Vertrag faktisch zerrissen.

Während das Wirtschaftsministerium unter Leitung von Ministerin Katherina Reiche das Gesetz als notwendige „Synchronisierung“ von Netzkapazität und Stromerzeugung darstellt, bezeichnen Branchenanalysten es als „Giftpille“ für dezentrale erneuerbare Energien. Die neuen Regeln führen regulatorische Risiken ein, die kleine Solarparks unfinanzierbar machen könnten – und die Zukunft des Energiemarktes damit effektiv zurück in die Hände von Großkonzernen und fossilen Platzhirschen legen.

Die „Redispatch-Falle“: Abgeschaltet und nicht bezahlt

Das alarmierendste Merkmal des neuen Pakets ist der sogenannte Redispatch-Vorbehalt. Bisher galt: Musste ein Netzbetreiber ein Windrad oder einen Solarpark abschalten, um eine Leitungsüberlastung zu verhindern (Redispatch), wurde der Besitzer für den entgangenen Umsatz entschädigt. Es war ein fairer Deal: Das Versäumnis des Netzbetreibers, die Infrastruktur auszubauen, sollte nicht den Energieerzeuger in den Ruin treiben.

Das Netzpaket 2026 dreht diese Logik um. Nach dem neuen Entwurf können Projekte in „netzbelasteten Regionen“ dazu gezwungen werden, für bis zu 10 Jahre auf Entschädigungszahlungen bei Abregelung zu verzichten.

„Für einen Kleinanleger ist das fatal“, sagt Julia Weber, Analystin bei GreenFin Consult. „Ein großer Energiekonzern mit einem Portfolio aus Gaskraftwerken und Offshore-Windparks kann diese Verluste auffangen. Aber ein lokaler Landwirt oder eine Bürgerenergiegenossenschaft mit ein oder zwei Solarparks kann nicht überleben, wenn ihr Umsatzstrom willkürlich vom Netzbetreiber gekappt werden kann.“

Banken ziehen den Stecker

Die unmittelbaren Auswirkungen dieser Politik sind bereits spürbar – nicht auf den Feldern, sondern in den Sitzungssälen lokaler Banken. Projektfinanzierungen für Erneuerbare hängen von kalkulierbaren Cashflows ab. Durch das Risiko entschädigungsloser Abschaltungen hat die Regierung eine Variable eingeführt, die jedes Risikomodell sprengt.

„Wir beobachten bereits, dass Banken die Kreditvergabe für kleine und mittlere Solarprojekte stoppen“, warnt das Solarbündnis Süddeutschland. „Wenn die Bank nicht berechnen kann, wie oft der Netzbetreiber den Aus-Schalter drückt, wird das Projekt als Hochrisiko eingestuft. Die Zinsen schießen in die Höhe oder der Kredit wird ganz abgelehnt.“

Das Ende des Anschlussvorrangs

Ein weiterer Pfeiler der deutschen Erfolgsgeschichte war der Einspeisevorrang. Netzbetreiber waren gesetzlich verpflichtet, Anlagen für erneuerbare Energien unverzüglich anzuschließen.

Das Netzpaket 2026 verwässert dieses Recht. Netzbetreiber werden künftig ermächtigt, den Anschluss neuer Solarparks abzulehnen oder auf unbestimmte Zeit zu verschieben, wenn sie die lokale Netzkapazität für unzureichend halten. Kritiker argumentieren, dass dies den monopolistischen Netzbetreibern – oft Töchter großer Energiekonzerne – zu viel Macht gibt, um auszuwählen, wer Zugang zum Markt erhält.

Ein manipulierter Markt für Gas?

Besonders bitter für grüne Investoren ist der Kontrast zur „Kraftwerksstrategie“ der Regierung. Während kleine Solarbesitzer das finanzielle Risiko eines schwachen Netzes schultern sollen, werden neuen „wasserstofffähigen“ Gaskraftwerken Kapazitätszahlungen garantiert, um deren Rentabilität sicherzustellen.

„Es sieht nach einer systemischen Marktbereinigung aus“, argumentiert Hans-Josef Fell, erfahrener Experte für Energiepolitik. „Indem man dezentrale Solarprojekte riskant und teuer macht, ebnet die Regierung den Weg für eine zentralisierte, im Konzernbesitz befindliche fossile Infrastruktur, die so der dominante Player bleibt.“

Das Fazit

Das Netzpaket 2026 droht das Zeitalter der Bürgerenergie zu beenden – eine Bewegung, in der normale Menschen die Mittel der Energieproduktion besaßen. Indem die Risiken einer versäumten Netzinfrastruktur auf die Schultern kleiner Investoren abgewälzt werden, bremst die Regierung nicht nur die Energiewende; sie demontiert aktiv das vielfältige Ökosystem, das sie erst möglich gemacht hat.

Für den kleinen Solarparkbesitzer ist die Botschaft aus Berlin klar: Die Sonne mag umsonst scheinen, aber das Netz ist jetzt ein „Closed Shop“ für Privilegierte.

 

 

Welche Solarparks sind betroffen?

Das Netzpaket unterscheidet zwischen Standort und Anlagentyp. Besonders im Fokus stehen:

  • Neuanlagen in „kapazitätslimitierten Gebieten“: Dies ist die wichtigste Neuerung. Netzbetreiber können Regionen, in denen im Vorjahr mehr als 3 % der Strommenge abgeregelt werden musste, für bis zu 10 Jahre als „kapazitätslimitiert“ ausweisen. Neuanlagen in diesen Zonen müssen auf Entschädigungen bei Netzengpässen verzichten.
  • Große PV-Freiflächenanlagen: Für Solarparks ab einer bestimmten Größe (diskutiert wird eine Grenze ab 135 kW oder im Bereich der Ausschreibungen) gelten strengere Regeln beim Netzanschlussvorrang und zusätzliche Baukostenzuschüsse.
  • Anlagen in Nord- und Ostdeutschland: Da diese Regionen (z. B. Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Teile Sachsens) bereits jetzt hohe Abregelungsquoten haben, werden sie voraussichtlich zuerst als „kapazitätslimitiert“ eingestuft.

 

Sind bestehende Verträge betroffen? (Bestandsschutz)

Für Bestandsanlagen gilt in Deutschland das Prinzip des Vertrauensschutzes, das auch im Entwurf des Netzpakets 2026 berücksichtigt wird:

  • Keine rückwirkende Änderung der Vergütung: Anlagen, die bereits am Netz sind und eine feste Einspeisevergütung oder Marktprämie nach dem EEG erhalten, behalten diesen Anspruch für die Restlaufzeit (in der Regel 20 Jahre).
  • Schutz bei Redispatch: Bestehende Solarparks, die bereits unter das „Redispatch 2.0“-Regime fallen, haben weiterhin Anspruch auf Entschädigung, wenn sie vom Netzbetreiber gedrosselt werden. Die „Null-Entschädigungs-Regel“ des Netzpakets gilt explizit nur für Neuanschlüsse nach Inkrafttreten des Gesetzes.
  • Ausnahme Speicher: Bei Batteriespeichern gibt es aktuell Diskussionen, ob die Befreiung von Netzentgelten auch für bestehende Projekte fallen könnte. Hier laufen Branchenverbände derzeit Sturm, um den Vertrauensschutz sicherzustellen.

 

 

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